Zustand Général des Ventes

Im Gegensatz dazu gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Anforderungen von RiskEval, einem Zweig der LMD Consulting-Gesellschaft und ihren Vertragspartnern. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt werden, wenn die Bestimmung eine oder mehrere Zusatzklauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere Klauseln in der Anwendung ändert.

Artikel 1 – Angebote und Annahme

Auf diese ausdrückliche und schriftliche Bedingung hin werden wir uns alle ohne Verpflichtung verpflichten und möglicherweise sofort nach der schriftlichen Bestätigung des Befehls revidiert werden.

Diese Bestätigung erfolgt durch die Vereinbarung des Vertragspartners über alle von uns angebotenen Bedingungen. Unsere Angebote, die wir angenommen haben, haben Vorrang vor dem gesamten Dokument und sind in Bezug auf ihren Inhalt nicht mehr anfechtbar.

Auf jeden Fall ist unsere Gesellschaft mit der Annahme des Befehlsschreibens oder der Ausführung von Aufträgen beschäftigt.

Artikel 2 – Acceptance du devis

Alles in allem unterschreibt der Kunde die ausdrückliche und endgültige Annahme, die er in vollem Umfang indiziert. Es ist der Ruf, als wäre es intakt, ohne die Möglichkeit eines Rücktritts, ohne dass es sich um eine Einigung handelt. Die Unterschrift des Vertrags verpflichtet den Kunden unwiderruflich zur Zahlung der Vertragssumme.

Artikel 3 - Agréation

Sobald die Reklamation innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung oder Ausführung durch die Behörde schriftlich erfolgt ist, wurde sie vom Kunden bestätigt und entspricht den Spezifikationen, Techniken und Verwaltungsvorschriften der Behörde.

Artikel 4 – Pflichten und Verantwortung

Die Erwartungen, dass RiskEval Consulting die Verpflichtung erfüllt, alle möglichen und erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, sind jedoch zu keiner Ergebnisverpflichtung verpflichtet.

Im Falle eines Unfalls während eines Kurses oder im Anschluss an praktische Übungen kann RiskEval nicht dafür verantwortlich gemacht werden, da mein Sohn oder der Chefkoch keine Absicht hat, ihn zu töten.

Artikel 5 – Aussetzung der Verpflichtungen

RiskEval Consulting ist berechtigt, seine Dienstleistungen und Aufträge auszusetzen, wenn die Ausführung aufgrund höherer Gewalt oder durch ein Mangement im Auftrag des Chefs des Vertragspartners erfolgt (z. B. bei Nichtzahlung des vereinbarten Preises usw.).

RiskEval Consulting kann sein Amt auch während der Geschäftstätigkeit suspendieren, im Falle einer Zahlungsaufforderung, eines Ausfalls, eines Schutzes oder einer Verpflichtung gegenüber dem Vertragspartner, im Falle seines Abschieds oder einer Auflösung der Gesellschaft.

Artikel 6 – Annulations de formation ou de prestation

Die Stornierung erfolgt noch heute per Kurier oder E-Mail. Im Falle einer Kündigung seitens des Vertragspartners sind aus diesem Grund die folgenden Punkte rückgängig zu machen:

  • • Nur 8 Tage vor Beginn der Ausbildung: 25 %
  • • Nur 48 Stunden vor dem Debüt der Formation: 50 %
  • • Bis zu 48 Stunden nach Beginn der Formation: 100 %

Du montant prévu de la facture.

Artikel 7 - TVA

Auf entgegenstehende Bestimmungen, die in unseren Angeboten angezeigten Preise, auf unserer Website oder in unseren schriftlichen Werbeschriften sind außer Steuern vorgeschrieben: Sie müssen den TVA bequem im Voraus für die Prüfung und das Ausgabedatum der Sendung einreichen

Faktur. Für das Land des Großherzogtums Luxemburg nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um alle Fragen zum innerkommunalen TVA zu stellen.

Artikel 8 – Zahlungsbedingungen vor Ort/Marchandise

Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung zu treffen, sind unsere Verbindlichkeiten nicht verbindlich. Für den Fall, dass die Zahlung nicht vor Ort erfolgt und ohne vorherige Ankündigung möglich ist, wird sie ab dem Datum der Prüfung um eine Verzögerung von 12 % und eine vergünstigte Entschädigung von 15 % mit einem Mindestbetrag von 75 Euro gebeten.

Artikel 9 – Notification de Modalités de Paiement

Wir bitten Sie, Ihre Aufmerksamkeit darauf zu richten, dass alle unsere mit unseren Geschäftsbeziehungen verbundenen Zahlungen unbedingt auf die dortigen Bankgeschäfte angewendet werden müssen, die sich in den Mitgliedsländern der Europäischen Union befinden, insbesondere in Luxemburg und Griechenland:

9.1 Compte bancaire au Luxembourg

Mein Pos

  • IBAN: E884A442R977R827M144
  • BIC: MPOSIE2D

9.2 Compte bancaire en Grèce

Viva.com

  • IBAN: GR6470100000009940936117112
  • BIC: VPAYGRAA

Wir legen genau fest, dass die Zahlung auf andere Rechnungen nicht als gültig und kostenlos angesehen werden kann. Dies gewährleistet die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit von Finanztransaktionen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften der Europäischen Union.

Im Zuge der Zahlung eines von Ihnen genannten Rechnungsbetrags wenden Sie sich an die Einhaltung dieser Regelungsmodalitäten.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, laden wir Sie ein, uns ohne Verzögerung zu kontaktieren.

Wir erinnern uns an Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.

Artikel 10 – Gerichtsstand und Zuständigkeit

Das luxemburgische Recht gilt gemäß der vorliegenden Vereinbarung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die gesamte Anfechtung und/oder Vollstreckung des gegenwärtigen Konvents erfolgt in der ausschließlichen Zuständigkeit des Tribunaux in Diekirch und im Auftrag des Landesrichters des Kantons Diekirch.

Flosse

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